Allgemeine Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen


1. Allgemeines

1.1 Für unsere Angebote und Lieferungen gelten ausschließlich die nachfolgenden Verkaufs-, Lieferungs- und Zahlungsbedingungen.

1.2 Einkaufsbedingungen des Bestellers gelten nur insoweit, als sie den folgenden Bedingungen nicht widersprechen.

1.3 Besondere Vereinbarungen, die von unseren Bedingungen abweichen oder sie ergänzen, sind nur dann wirksam, wenn sie von einer vertretungsberechtigten Person getroffen oder schriftlich bestätigt worden sind. 




2. Angebote, Auftragsbestätigung, Rechte an Unterlagen

2.1 Unsere Angebote sind stets freibleibend. Die zu unseren Angeboten gehörenden Unterlagen dienen nur zur vorläufigen Orientierung des Bestellers. Dem Stand der Technik entsprechende Konstruktions-, Farb- und Formänderungen, die den bestimmungsgemäßen Gebrauch der Ware nicht beeinträchtigen, bleiben vorbehalten.

2.2 Ein Vertrag kommt erst mit der Auftragsbestätigung durch uns zustande.

2.3 An sämtlichen Entwürfen, Zeichnungen und sonstigen Angebotsunterlagen behalten wir uns die Eigentumsrechte und urheberrechtlichen Verwertungsrechte vor. 




3. Preise

3.1 Unsere Preise verstehen sich ab Firmensitz.

3.2 Für Waren mit einer Lieferfrist von mehr als 4 Monaten nach Auftragsbestätigung behalten wir uns das Recht vor, die Preise zu erhöhen, um eine angemessene Anpassung an erhöhte Einstandspreise oder Herstellungskosten vorzunehmen. 




4. Lieferung und Versand

4.1 Vereinbarte Lieferungsfristen beginnen mit dem Absendetag unserer Auftragsbestätigung und sind eingehalten, wenn die zu liefernde Ware bis zu ihrem Ablauf unser Lager verlassen hat oder dem Besteller die Lieferbereitschaft mitgeteilt wurde.

4.2 Wir sind berechtigt vom Vertrag zurückzutreten, wenn ein Vorlieferant nicht oder nicht rechtzeitig liefert.

4.3 Im Falle eines aufgrund höherer Gewalt, Streik, Aussperrung oder anderer, von uns nicht zu vertretender Umstände, eintretenden Lieferverzuges wird die Lieferfrist angemessen verlängert.

4.4 Kann eine Lieferung aus einem anderen als den in Ziff. 4.3 angeführtem Grund nicht eingehalten werden, ist der Besteller berechtigt, schriftlich eine angemessene Nachlieferungsfrist mit Ablehnungsandrohung zu setzen und nach erfolglosem Ablauf vom Vertrag hinsichtlich der im Verzug befindlichen Waren zurückzutreten.

4.5 Schadensersatzansprüche wegen Verzuges oder Unmöglichkeit sind ausgeschlossen, es sei denn, ein gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfe von uns hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht.

4.6 Wir behalten uns das Recht vor, Waren mit dem Stand der Technik entsprechenden Konstruktions-, Farb- oder Formänderungen zu liefern, vorausgesetzt, solche Änderungen lassen Funktion und Qualität der Waren unberührt und sind für den Besteller zumutbar.

4.7 Die Anlieferung oder der Versand erfolgt auf Gefahr des Bestellers, vorbehaltlich einer ausdrücklichen Bestimmung des Bestellers bei Auftragserteilung treffen wir die Auswahl der Verpackung und des Transportmittels beim Transport oder Versand. 




5. Zahlungsbedingungen

5.1 Soweit nicht anders vereinbart, gelten die auf der Rechnung ausgewiesenen Zahlungsbedingungen.

5.2 Zahlungen sind durch Scheck, an unsere Kasse oder durch Überweisung auf unser, auf der Rechnung ausgewiesenes, Konto zu leisten und gelten bei Eingang auf dieses Konto als erfolgt.

5.3 Wechsel werden nur nach vorheriger Vereinbarung angenommen.

5.4 Eine Aufrechnung des Bestellers mit Gegenansprüchen ist nicht zulässig, es sei denn, es handelt sich um von uns anerkannte oder rechtskräftig festgestellte Forderungen.

5.5 Im Falle eines Zahlungsverzuges des Bestellers sind wir, unbeschadet weiterer Rechte oder Ansprüche, berechtigt, vom Besteller die Zahlung von Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweils gültigen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank zu verlangen, es sei denn, der Besteller weist nach, dass uns überhaupt kein, oder wesentlich geringer Schaden entstanden ist.



 

5.6 Bei Zahlungsverzug sowie bei Eintreten von Umständen, die die Kreditwürdigkeit des Bestellers in Frage stellen, gelten alle bestehenden Zahlungsverpflichtungen des Bestellers als fällig. In diesem Fall sind wir berechtigt, Lieferverpflichtungen nur gegen Vorauszahlung auszuführen oder vom Vertrag zurückzutreten. 




6. Eigentumsvorbehalt

6.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung aller unserer aus der Geschäftsverbindung mit dem Besteller zum Zeitpunkt der Lieferung bestehender Forderungen einschließlich aller Zinsen und Mehrwertsteuer unser Eigentum.

6.2 Kommt der Besteller mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug, sind wir berechtigt, die Herausgabe der unter Eigentumsvorbehalt stehenden Waren zu verlangen. Da wir uns hauptsächlich als Dienstleistungsunternehmen verstehen, werden in diesem Falle alle geleisteten An-, bzw. Teilzahlungen auf Warenlieferungen zuerst auf Dienstleistungen, also lohnverbundene Arbeiten, verrechnet und dann erst auf Warenlieferungen. Sofern wir nicht ausdrücklich etwas anderes erklären, liegt in diesem Herausgabeverlangen kein Rücktritt vom Vertrag.

6.3 Bei Pfändungen oder sonstigen Zugriffen Dritter auf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren hat der Besteller auf unser Eigentum hinzuweisen und uns unverzüglich zu unterrichten.

6.4 Der Besteller darf unter Eigentumsvorbehalt stehende Waren im ordnungsgemäßen Geschäftsgang einsetzen und weiterverarbeiten. Er ist jedoch nicht berechtigt, diese Ware zu verpfänden oder als Sicherheit zu übereignen.

6.5 Die dem Besteller aus einer Weiterveräußerung der unter Eigentumsvorbehalt gelieferten Waren entstehenden Forderungen tritt der Besteller bereits jetzt in Höhe unseres Rechnungswertes dieser Waren an uns ab. 




7. Gewährleistung

7.1 Wir gewähren im Rahmen der nachfolgenden Bestimmungen, dass die gelieferten Waren bei Gefahrenübergang die zugesicherten Eigenschaften besitzen und frei sind von Mängeln, die ihren Wert oder ihre Tauglichkeit erheblich beeinträchtigen.

7.2 Die Gewährleistung entspricht den gesetzlichen Regelungen und beginnt mit der Lieferung.

7.3 Die Gewährleistungspflicht setzt voraus, dass der Besteller uns schriftlich von dem Mangel im Falle offen erkennbarer Mängel spätestens zehn Tage nach Lieferung, im Falle Versteckter Mängel spätestens zehn Tage nach Entdeckung, in jedem Fall aber innerhalb der Gewährleistungspflicht unter genauer Beschreibung des Mangels in Kenntnis setzt. Wir behalten uns das Recht vor, die Ursache des Fehlers zu überprüfen. Für Fehler, die auf unsachgemäße Behandlung oder Verschulden des Bestellers zurückzuführen sind, ist die Gewährleistung ausgeschlossen.

7.3 Begründeten Mängelanzeigen können wir nach unserer Wahl abhelfen durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung. Im Falle des Fehlschlagens der Nachbesserung oder Ersatzteillieferung hat der Besteller das Recht, nach seiner Wahl entweder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder die Rückgängigmachung des Vertrages (Wandlung) zu verlangen.

7.4 Weitere Gewährleistungsansprüche des Bestellers sind ausgeschlossen. Dies gilt nicht für die Ansprüche des Fehlens zugesicherter Eigenschaft, soweit sich die Zusicherung auf die geltend gemachten Schäden erstreckt. In diesem Falle ist unsere Haftung jedoch auf den Rahmen eines im typischen Geschehensablauf voraussehbaren Schadens begrenzt. 




8. Sonstige Schadensersatzansprüche

8.1 Alle weiteren Schadensersatzansprüche des Bestellers gegen uns, namentlich aus unerlaubter Handlung oder aufgrund positiver Vertragsverletzung sind ausgeschlossen, es sei denn, ein gesetzlicher Vertreter hat den Schaden vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht. 




9. Gültigkeitsklausel

9.1 Sollten einzelne Bestimmungen dieser Bedingungen ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. 




10. Erfüllungsort und Gerichtsstand

10.1 Erfüllungsort für beide Parteien ist der Ort unseres Firmensitzes.

10.2 Für Rechtsstreitigkeiten aufgrund eines nach diesen Bestimmungen geschlossenen Vertrages ist der Gerichtsstand Haßfurt.